Traurig aber wahr: Vorbei sind die Zeiten, in denen man ohne größer darüber nachzudenken auf interessante, fremde Inhalte verlinken konnte. Schuld daran ist die aktuelle (völlig weltfremde) Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof urteilte Ende letzten Jahres: Wer auf seiner eigenen Website einen Link setzt, haftet für die Urheberrechtsverletzungen auf der fremden Seite. Der Verstoß liegt also nicht darin, dass man selbst solches Material anbietet – es ist bereits ein Problem, eine Verknüpfung zu einer Seite aufzubauen, die so etwas tut.

Die daraus resultierende Prüfpflicht sollte für privat betriebene Websites nicht gelten, wohl aber für solche, die in Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, denn von den Betreibern solcher Angebote könne man erwarten, dass sie die Rechtmäßigkeit der Inhalte prüfen, auf die sie verweisen. Was nun „Gewinnerzielungsabsicht“ dabei genau bedeutet ist – wie immer – Auslegungssache.

Bloggern und Influencern drohen Abmahnwellen

Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch Hoffnung haben, dass die Gerichte in Europa die moderne Internetkultur zumindest ansatzweise verstehen und im Zweifel Gnade walten lassen. Tja, aber dann entschied das LG Hamburg, dass auch kleine Ich-Unternehmen zu Vorabprüfungen von Links verpflichtet seien, da sie sonst eine Urheberrechtsverletzung zumindest billigend in Kauf nähmen. Konkret bedeutet dies: Jeder, der sich irgendwie beruflich motiviert im Internet bewegt (Blogger, Influencer, etc.), muss vor einer Verlinkung zu einer anderen Website schriftlich bei jener fremden Website nachfragen, ob dort auch wirklich keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden und nur bei positiver Rückmeldung wirklich einen Link zu setzen. Für das Tagesgeschäft aller Online-Kommunikatoren ist dieses Vorgehen absolut undenkbar. Wir wollen schnell und unkompliziert Inhalte empfehlen und weitertransportieren. Hierbei geht es nicht darum, Geld mit urheberrechtlich geschütztem Material zu verdienen, sondern lediglich darum, sich mit (grundsätzlich legalen) Inhalten zu verknüpfen, die für die eigene Kommunikation relevant sind.

Ohne eigene Inhalte steigt das Abmahnrisiko

Aber den Gerichten ist diese gelebte Kommunikations- und Informationsfreiheit scheinbar zuwider und damit sind Verlinkungen zu einem erheblichen Rechtsrisiko geworden. Die vollkommen weltfremden Entscheidungen des EuGH und des Landgerichts Hamburg haben das Potential, einer ganzen Branche die rechtliche Grundlage zu entziehen. Für uns als Social Media-Agentur bedeuten die Urteile konkret, dass wir jetzt mehr und mehr auf eigene Inhalte setzen müssen. Content Curation, also das Kuratieren und Aufbereiten von fremden Inhalten zu einem bestimmten Thema, gehört damit größtenteils der Vergangenheit an. Mehr denn je ist es nun wichtig, dass Unternehmen eigenes Marketingmaterial erstellen, mit dem sie sich im Social Web behaupten können – ohne Angst vor Abmahnungen.